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Die klinisch-psychologische Diagnostik wird über ein Stundenhonorar der mit dem Klienten/der Klientin gemeinsam durchgeführten Stunden von Anamnese, Diagnostik und Beratung verrechnet (inkludiert in diesem Stundenhonorar sind bereits die Auswertung und, - nach Absprache - , sämtliche für die Diagnostik relevanten zusätzlichen Kontaktaufnahmen mit Dritten). Hinzu kommt ein Pauschalbetrag für das Verfassen eines klinisch-psychologischen Gutachtens.

 

Aktuell gelten folgende Tarife:

Die Kosten betragen 90,- Euro pro Einheit (50 Minuten) sowie 160,- Euro (Pauschale) für das abschließende Kurzgutachten. Es besteht auch die Möglichkeit, ein ausführliches schriftliches Gutachten zu erwerben. Für nähere Informationen bitten wir Sie um Kontaktaufnahme!

Bei Terminabsagen bis 24 Stunden im Voraus entstehen für Sie keine Kosten für die entfallene Stunde. Wir bitten um Verständnis, dass bei Absagen weniger als 24 Stunden im Vorhinein oder bei Nicht-Erscheinen ohne Absage das volle Stundenhonorar in Rechnung gestellt wird!

 

  • Was ist klinisch-psychologische Diagnostik?
  • Wer darf klinisch-psychologische Diagnostik durchführen?
  • Ziel - Wann braucht man eine klinisch-psychologische Diagnostik?
  • Ablauf des Diagnoseprozesses
  • Unsere Schwerpunkte

Klinisch-psychologische Diagnostik......

...erfolgt nach aktuellen wissenschaftlichen Kriterien

...findet in einem standardisierten Prozess statt

...erfolgt unter Berücksichtigung unterschiedlicher Methoden (u. a. psychologische Verfahren, Verhaltensbeobachtung, Anamnese, Befragung, freies Spiel,.....)

...dient der Beantwortung spezifischer Fragestellungen

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Die Durchführung einer klinisch-psychologischen Diagnostik und Begutachtung obliegt alleine Personen, welche das Studium der Psychologie abgeschlossen haben und zudem eine postgraduelle Fachausbildung zum/r klinischen und GesundheitspsychologIn vorweisen können (Psychologengesetz, 1990).

Eingetragene PsychologInnen in der Liste der klinischen- und GesundheitspsychologInnen findet man unter:

http://klinischepsychologie.ehealth.gv.at/  bzw. http://gesundheitspsychologie.ehealth.gv.at/

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Ziel der klinisch-psychologischer Diagnostik ist.....

...zur Entscheidungsfindung beizutragen

...die Fragestellung zu beantworten

...entsprechend der Ergebnisse Empfehlungen und Fördervorschläge zu erörtern

 

Klinisch-psychologische Diagnostik braucht man, zur Abklärung von/bei....

  • Auffälligkeiten im Verlauf der kindlichen Entwicklung
  • psychosomatischen Erkrankungen (Kopfweh, Bauchschmerzen,...)
  • Verhaltensauffälligkeiten (Aggression, depressive Verstimmung, Ängsten, Einnässen/Einkoten,...)
  • familiären Veränderungen (Trennung, Scheidung, Patchworkfamilien, Tod,...)
  • schulischen Problemen (Lernschwierigkeiten, Prüfungsängsten, Konzentrationsproblemen, Teilleistungsstörungen,...)
  • Auffälligkeiten im Sozialverhalten (Isolation, Rückzug, Stehlen, Lügen,...)
  • AD(H)S
  • psychischen Erkrankungen
  • neurologische/hirnorganischen Erkrankungen (u.a. Hirntumoren, Epilepsien, ...)
  • chronischen Erkrankungen (u.a. NF1, Diabetes,...)
  • Verlaufskontrollen (Retestungen)

 

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Die Terminvereinbarung erfolgt persönlich, telefonisch oder per Mail.

Zum ersten Diagnostiktermin sind bitte sämtliche Vorbefunde, Gutachten oder Arztbriefe mitzunehmen. Nach einem ausführlichen Erstgespräch mit dem/den Erziehungsberechtigen und dem Kind/Jugendlichen wird direkt mit der Diagnostikphase begonnen. Dieser Termin dauert in etwa 2 Einheiten. Je nach Fragestellung werden verschiedene standardisierte psychologische Tests verwendet. Wir verpflichten uns, nach bestem Wissen und nach wissenschaftlichen Kriterien, vertraulich und gewissenhaft, vorzugehen.

Bei einem zweiten Termin (ebenfalls etwa 2-3 Einheiten) werden die noch ausstehenden Tests vorgegeben und angefangene Testverfahren des ersten Termins  abgeschlossen. Hierzu ist nur die vollständige, durchgehende Anwesenheit des Kindes/des Jugendlichen erforderlich.

Bei der abschließenden Befundbesprechung werden die Ergebnisse der Diagnostik besprochen, Lösungs- und Fördervorschläge präsentiert bzw. erörtert und die Fragestellung(en) beantwortet. Abschluss bildet ein ausführliches, vollständiges psychologisches Gutachten, das den Familien schriftlich per Post zugesandt wird. Die Zusendung des schriftlichen Gutachtens erfolgt zeitlich verzögert zu den Terminen vor Ort, ab der Befundbesprechung sind die Ergebnisse und Empfehlungen jedoch bekannt.

Das Honorar ist nach Abschluss der klinisch psychologischen Diagnostik und Begutachtung zu begleichen. Wir bitten Sie, spätestens zwei Wochen nach Erhalt des schriftlichen Gutachtens die Honorarnote zu bezahlen. – Vielen Dank!

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ausgewählte Themenbereiche:

  • Konzentrations- und Aufmerksamkeitsstörungen (z.B. ADHS, ADS, Aufmerksamkeitsstörungen auf Grund primärer hirnorganischer Störungen, etc.)
  • Lern- und Gedächtnisstörungen
  • Verarbeitungsgeschwindigkeit
  • Planungs- und Handlungsfähigkeit
  • Schulische Fertigkeiten und Teilleistungsstörungen
  • Verhaltensprobleme
  • Soziale und emotionale Kompetenzen
  • Persönlichkeitsdiagnostik
  • Autismus-Spektrum-Störungen
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Für Fragen und Informationen stehen wir Ihnen gerne telefonisch unter +43- (0)1- 3670594 (Büro) bzw.

+43-650-749 20 35 (Mag. Gindl),

sowie per mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zur Verfügung.

 

 

Unterkategorien

  • Klinisch-Psychologische Diagnostik
  • Team Diagnostik
  • Kosten

    Die klinisch-psychologische Diagnostik wird über ein Stundenhonorar der mit dem Klienten/der Klientin gemeinsam durchgeführten Stunden von Anamnese, Diagnostik und Beratung verrechnet (inkludiert in diesem Stundenhonorar sind bereits die Auswertung und, - nach Absprache - , sämtliche für die Diagnostik relevanten zusätzlichen Kontaktaufnahmen mit Dritten). Hinzu kommt ein Pauschalbetrag für das Verfassen eines klinisch-psychologischen Gutachtens.

     

    ACHTUNG: TARIFUMSTELLUNG -  ab 01. April  2014 (2. Quartal 2014) gelten folgende Tarife:

    Die Kosten betragen 80,- Euro pro Einheit (60 Minuten) sowie 150,- Euro (Pauschale!) für das abschließende Gutachten. Für nähere Informationen bitten wir Sie um Kontaktaufnahme!

     

    aktuelle Kosten bis zum 31. März 2014:

    Die Kosten betragen 70,- Euro pro Einheit á 60 Minuten. Der Gesamtbetrag setzt sich aus den benötigten Einheiten für Erstgespräch, Diagnostik, Auswertung, Befundbesprechung und schrifltichem Gutachten zusammen.

    Bei Terminabsagen bis 24 Stunden im Voraus entstehen für Sie keine Kosten für die entfallene Stunde. Wir bitten um Verständnis, dass bei Absagen weniger als 24 Stunden im Vorhinein oder bei Nicht-Erscheinen ohne Absage das volle Stundenhonorar in Rechnung gestellt wird!