Zugriffe: 18651

Im neuen Kindschaftsrechtsgesetz ist eine verpflichtende Erziehungsberatung für Eltern vorgesehen, die sich einvernehmlich scheiden lassen wollen.

Wir bieten im Rahmen dessen eine Beratung, die folgende Inhalte (individuelle Schwerpunktsetzung möglich) haben kann:

 

Nähere Informationen finden Sie auch auf der Erziehungsberatungsseite des BMJ:

http://www.justiz.gv.at/internet/html/default/2c948485398b9b2a013c862f69fd2d7a.de.html