Verpflichtende Erziehungsberatung

Verpflichtende Erziehungsberatung

Verpflichtende Erziehungsberatung

Verpflichtende Erziehungsberatung

Das Kindschaftsrechtsgesetz sieht eine verpflichtende Erziehungsberatung für Eltern vor, die sich einvernehmlich scheiden lassen möchten. Diese Beratung hilft, die Bedürfnisse des Kindes oder der Kinder in dieser herausfordernden Zeit bestmöglich zu berücksichtigen und gemeinsam eine stabile Basis für die Zukunft zu schaffen. 

Wir bieten Ihnen eine individuelle Beratung mit folgenden möglichen Schwerpunkten: 

★ Trennung und Scheidung – Auswirkungen auf Kinder je nach Altersstufe 
★ Kommunikation mit dem Kind – „Wie sage ich es meinem Kind?“ 
★ Alltagsbewältigung – Effiziente Organisation nach der Trennung 
★ Patchworkfamilien – Chancen und Herausforderungen 
★ Veränderungen in finanzieller und persönlicher Hinsicht 
★ Work-Family-Balance – Aktivierung persönlicher Ressourcen 
★ Neue Beziehungskonstellationen und deren Auswirkungen 
★ Emotionale Verarbeitung – Gefühle erkennen und angemessen damit umgehen 

Detaillierte Informationen finden Sie auf der Erziehungsberatungsseite des BMJ:

Justizministerium – Erziehungsberatung

Kosten:

Kosten:

Kosten:

100,- €/Einheit (50 Minuten)

100,- €/Einheit (50 Minuten)

100,- €/Einheit (50 Minuten)

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass bei Absagen, die weniger als 24 Stunden im Voraus erfolgen, oder bei Nichterscheinen ohne vorherige Absage, das volle Stundenhonorar in Rechnung gestellt wird.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass bei Absagen, die weniger als 24 Stunden im Voraus erfolgen, oder bei Nichterscheinen ohne vorherige Absage, das volle Stundenhonorar in Rechnung gestellt wird.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass bei Absagen, die weniger als 24 Stunden im Voraus erfolgen, oder bei Nichterscheinen ohne vorherige Absage, das volle Stundenhonorar in Rechnung gestellt wird.